Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 344 Vermutung unternehmensbezogener Geschäfte

Thomas Ratka

Übersicht der Kommentierung


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I.
Norminhalt
A.
Zweck und Stellung
1, 2
B.
Beweislastregel
3, 4
II.
Anwendungsbereich
5, 6
III.
Abgrenzungsfragen
7

I. Norminhalt

A. Zweck und Stellung

1

§ 343 Abs 2 wird durch § 344 ergänzt, welcher – als Verkehrsschutzbestimmung – eine Tatsachenvermutung für v einem Untnr vorgenommene RGeschäfte aufstellt: Sie gelten im Zweifel als zum Betrieb gehörig und mit diesem in sachlichem Zusammenhang stehend.

2

Die Norm passt die Vorgängerbestimmung des HGB an den Grundtatbestand des UGB an: Statt der „Betriebszugehörigkeit zum Handelsgewerbe“ wird nunmehr eine solche zum Unt vermutet. Die alte Regelung des § 344 Abs 2 HGB, wonach die Vermutung bestand, dass v einem Kfm gezeichnete Schuldscheine iZw dem Betrieb seines Handelsgewerbes entspringen, wurde nach rechtspolitischer Kritik aufgegeben.

B. Beweislastregel

3

Die Bestimmung ist eine (widerlegbare) Beweislastregel, auf die sich – allerdings nur iZw (= „nonliquet“) – der (bspw nicht über den privaten Charakter des Geschäfts aufgeklärte) Vertragspartner, aber auch der Untnr selbst berufen kann. Die Bestimmung bezieht sich auf die Behauptungs- und Beweislast.

4

Der G...

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