UGB | Unternehmensgesetzbuch
3. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§§ 461–473
Die §§ 455–460, 461–473 HGB über die Beförderung auf Eisenbahnen wurden durch die Eisenbahn-Verkehrsordnung, BGBl 1954/213, bzw das G v , dRGBl I 1938, 1149, aufgehoben; s nunmehr das EisbBFG.