Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 158 Andere Art der Auseinandersetzung

Ulrich Torggler

Übersicht der Kommentierung


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I.
Einleitung
1
II.
Außenverhältnis
2
III.
Innenverhältnis
3
IV.
Löschung, Aufbewahrung, Einsicht
4

I. Einleitung

1

§ 158 (iW idF HGB) soll (insofern zwingend) klarstellen, dass die Ges auch während einer anderen Art der Auseinandersetzung (§ 145 Rz 11 ff) bis zur Vollbeendigung (§ 145 Rz 8 ff) als RSubjekt fortbesteht (s auch Art 35 Abs 3 EWIV-VO). Analog sind (idR dispositiv; Rz 3) auch im Innenverhältnis die LiquVorschriften anzuwenden. Nichts anderes gilt, wenn nur für Teile des GesVermögen eine andere Auseinandersetzung vereinbart ist.

II. Außenverhältnis

2

Außenverhältnis entspricht dem einer LiquGes (einschl der gem § 156 anwendbaren Vorschriften): Vertretung durch als solche einzutragende Abwickler gem §§ 146 ff (Bezeichnung als Liquidatoren unschädlich) mit zwingend unbeschränkter und unbeschränkbarer, idR gemeinschaftlicher (§ 150) Vm, Zeichnung mit Zusatz „in Abwicklung“ odgl („i.L.“ ist unschädlich); GfterHaftung gem §§ 128 f, 159 f, 171 ff (iVm § 156; s auch § 156 Rz 4, 6 f). Außenbeziehungen bleiben grds unberührt (vgl auch § 145 Rz 5 mit Fn 23).

III. Innenverhältnis

3

Im Innenverhältnis gelten (in di...

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