Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 28 Tiefbohrungen

Lampert

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kurzübersicht
1, 2
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
3
B.
BVwG
4
C.
US
5
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
6, 7
B.
UVP-G Novelle 2012 – BGBl I 2012/77
8, 9
C.
UVP-G Novelle 2018 – BGBl I 2018/80
10, 11

I. Kurzübersicht

1

Die Bestimmung erfasst Tiefbohrungen. Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh I Z 14 sowie Anh 2 Z 2 lit d und e UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.

2

Die Bestimmung musste aufgrund der EuGH Entscheidung vom , Rs C-531/13 Marktgemeinde Straßwalchen gegen Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend geändert werden, weil nach dieser EuGH Entscheidung nicht nur Produktionsbohrungen sondern auch Aufschlussbohrungen grundsätzlich unter Anhang 2 Nr 2 lit b) der UVP-RL („Untertagebau – Tiefbohrungen“) fallen. Die im UVP-G seinerzeit noch normierte generelle Ausnahme für Probe- und Erkundungsbohrungen in Z 28 und 33 war daher unionsrechtlich nicht zulässig. Im Rahmen der UVP-G Novelle 2018, BGBl I 2018/80, führt der aktualisierte Tatbestand in Z 28 lit b) nun eine Verpflichtung zu einer Einzelfallprüfung für größere derartige Projekte in schutzwürdigen Gebieten der Kategorie A ein.

II. Rechtsprechung

A. VwGH

3

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

B. BV...

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