ASVG § 32h. Vertragspartner-Analyse, BGBl. I Nr. 81/2013, gültig ab 01.01.2016

Erster Teil Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt III Versicherungsträger und ihre Zuständigkeit# Dachverband der Sozialversicherungsträger

6. Unterabschnitt Kontrolle und Controlling in der Sozialversicherung

§ 32h. Vertragspartner-Analyse

Die Krankenversicherungsträger haben gemeinsam die Auswirkungen der Vertragspartner-Regelungen einem Controlling durch eine strukturierte Analyse jedenfalls mit dem Ziel zu unterziehen, eine Vergleichbarkeit der Kennzahlen (Benchmarking) und der verschiedenen Honorierungssysteme, insbesondere hinsichtlich ihrer Anreiz- und Steuerungswirkung zu ermöglichen.

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